§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Phonestar Connect zwischen der
Phonestar LLC
30 N Gould St Ste N
Sheridan, WY 82801
Vereinigte Staaten von Amerika
E-Mail: [email protected]
(nachfolgend „Phonestar“) und ihren Kunden. Phonestar Connect richtet sich an Geschäftskunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) und an Privatkunden (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB). Soweit eine Regelung nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gilt, ist das angegeben.
Phonestar erbringt öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Vorschriften des TKG zum Schutz der Endnutzer gelten neben diesen AGB; soweit diese AGB davon abweichen, gehen die gesetzlichen Vorschriften vor.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Phonestar ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Phonestar Connect ist eine cloudbasierte Telefonanlage. Welche Leistungen Ihr Vertrag umfasst, ergibt sich aus Ihrer Bestellung: aus dem gewählten Tarif und den hinzugebuchten Zusatzleistungen. Die Tarife, die Zusatzleistungen und die Preise beschreibt die Preistafel in der bei Ihrer Bestellung gültigen Fassung; sie ist Bestandteil des Vertrags. Zum Leistungsangebot von Phonestar Connect gehören:
- eine Telefonanlage mit Benutzern, Nebenstellen, Anrufzielen, Bürozeiten und Ansagen,
- Rufnummern und die Vermittlung von Gesprächen in das öffentliche Telefonnetz,
- das Telefonieren auf dem Mobiltelefon über die App „Phonestar Connect“,
- das Phonestar-Portal (Kundenportal) zur Verwaltung, Bestellung und Abrechnung,
- KI-Sprachassistenten (Voice-Agents), soweit im Tarif enthalten oder hinzugebucht,
- weitere Zusatzleistungen aus der Preistafel, etwa zusätzliche Benutzer, weitere Rufnummern oder den Fax-Eingang, soweit hinzugebucht.
Für Leistungen, die Sie später im Kundenportal hinzubuchen, gelten die Preisangaben, die Ihnen dort bei der Buchung angezeigt werden.
Phonestar bietet keine reinen Telefonanschlüsse für fremde Telefonanlagen (SIP-Trunks) an.
Festnetz- und Mobilfunk-Flat DE: Die in den Tarifen enthaltene Flat umfasst abgehende Gespräche zu deutschen Festnetzrufnummern (Ortsnetze 02 bis 09) und zu deutschen Mobilfunkrufnummern (015, 016, 017). Nicht enthalten sind Gespräche ins Ausland, zu Sonderrufnummern und Mehrwertdiensten (insbesondere 0137, 0180, 0900, 118xx), zu Satelliten- und sonstigen Sonderzielen sowie Gespräche, die nach § 7 nicht vermittelt werden. Die Flat ist für die übliche Nutzung durch Sie und Ihre Benutzer bestimmt. Nicht bestimmungsgemäß ist insbesondere die Nutzung für massenhafte oder automatisierte Anrufe (etwa Call-Center-, Wähl- oder Rückrufdienste), für Dauerverbindungen oder Standleitungsersatz, für die Weitervermittlung an Dritte oder für den Weiterverkauf. Bei einer solchen Nutzung kann Phonestar nach vorherigem Hinweis die Flat auf ein angemessenes Nutzungsverhalten begrenzen oder Verbindungen nach einer Preisliste abrechnen, die Phonestar Ihnen zuvor mitteilt (§ 4).
Verfügbarkeit, Wartung und Störungen: Phonestar erbringt die Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters und strebt eine hohe Verfügbarkeit der Telefonanlage an. Phonestar kann für Wartungsarbeiten die Leistung kurzzeitig einschränken; geplante Wartungen legt Phonestar nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten und kündigt sie im Kundenportal oder per E-Mail an. Störungen melden Sie bitte per E-Mail an [email protected]; Phonestar beginnt mit der Entstörung unverzüglich an Werktagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Rechte bei Leistungsstörungen nach § 58 TKG. Nicht zu vertreten hat Phonestar Störungen, die auf Ihrem Internetzugang, Ihren Endgeräten, Ihrem Netzwerk oder auf Störungen in fremden Telekommunikationsnetzen beruhen.
Technische Voraussetzungen: Für die Nutzung benötigen Sie einen Internetzugang mit ausreichender Bandbreite und Qualität sowie ein geeignetes Endgerät (aktueller Browser bzw. Smartphone mit iOS oder Android). Diese Voraussetzungen stellen Sie auf eigene Kosten bereit.
§ 3 Bestellung und Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Website ist kein bindendes Angebot von Phonestar.
Ihre Bestellung: Sie bestellen über die Bestellseite der Website (Warenkorb und Kasse), über das Kundenportal oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail. Dabei nennen Sie die gewünschten Leistungen (etwa Tarif, Zahl der Benutzer, eSIM-Datenpakete, Rufnummern oder die Mitnahme bestehender Rufnummern) und Ihre Kontakt- und Bestandsdaten (§ 5). Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags ab. An dieses Angebot sind Sie zwei Wochen gebunden; nimmt Phonestar es in dieser Zeit nicht an, sind Sie nicht mehr gebunden.
Bestellung über die Website: Sie legen Tarif, Zahl der Benutzer und eSIM-Datenpakete in den Warenkorb, geben in der Kasse an, ob Sie als Privatperson oder als Firma bestellen, tragen Ihre Kontakt- und Bestandsdaten ein und bestätigen Ihre E-Mail-Adresse mit einem Code, den Phonestar Ihnen per E-Mail sendet. Vor dem Absenden sehen Sie eine Übersicht aller Positionen mit Preisen; Eingabefehler können Sie bis dahin in der Kasse und im Warenkorb jederzeit berichtigen. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie Ihr Angebot ab. Den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt Phonestar Ihnen unverzüglich per E-Mail. Weitere Rufnummern, die Mitnahme bestehender Rufnummern, Fax und Voice-Agents buchen Sie nach der Bestellung im Kundenportal.
Annahme durch Phonestar: Phonestar nimmt Ihr Angebot an, indem Phonestar Ihnen die Willkommens-E-Mail mit Ihren Zugangsdaten sendet (Zugang zum Kundenportal und QR-Code für die App), spätestens mit der Freischaltung der Leistungen; bei eSIM-Datenpaketen ohne Tarif mit der E-Mail, die den Aktivierungscode liefert. Mit dem Zugang dieser E-Mail, spätestens mit der Freischaltung, kommt der Vertrag zustande. Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bestellung, die Zahlung an der Kasse (§ 4) und Rückfragen von Phonestar zu Ihrer Bestellung sind noch keine Annahme.
Ablehnung: Phonestar ist zur Annahme nicht verpflichtet und kann eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen, etwa wenn die Prüfung der Bestandsdaten nach § 5 fehlschlägt. Phonestar benachrichtigt Sie in diesem Fall und erstattet einen an der Kasse gezahlten Betrag (§ 4).
Unrichtige Angaben: Machen Sie bei der Bestellung oder bei einer Prüfung nach § 5 unrichtige Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Unternehmen oder Ihrer Anschrift, kann Phonestar den Anschluss sperren (§ 10) und den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen (§ 11).
Vertragstext und Vertragssprache: Phonestar speichert den Vertragstext (Ihre Bestellung, die vereinbarten Leistungen und die bei Vertragsschluss geltenden AGB). Die Willkommens-E-Mail bestätigt Ihnen den Vertragsschluss; Ihre Vertragsdaten sehen Sie im Kundenportal, und auf Anfrage sendet Phonestar Ihnen den gespeicherten Vertragstext zu. Die jeweils aktuellen AGB können Sie jederzeit unter phonestar.io/terms abrufen, speichern und ausdrucken. Vertragssprache ist Deutsch.
Informationen vor Vertragsschluss: Die wesentlichen Merkmale der Leistung, die Preise, die Laufzeit und die Kündigungsbedingungen finden Sie in der Preistafel und in diesen AGB. Verbraucher erhalten außerdem die Widerrufsbelehrung.
§ 4 Preise, Abrechnung und Zahlung
Es gelten die Preise der Preistafel bei Ihrer Bestellung und die Preise, die Ihnen bei einer Buchung im Kundenportal angezeigt werden. Gegenüber Verbrauchern sind die Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Zahlung an der Kasse der Website: Bietet die Kasse eine Zahlung an, bezahlen Sie einmalige Käufe wie eSIM-Datenpakete vollständig und die monatlichen Grundentgelte Ihres Tarifs und Ihrer Benutzer für den ersten Monat direkt nach dem Absenden der Bestellung. Die Kasse leitet Sie dazu auf die gesicherte Zahlseite eines beauftragten, zugelassenen Zahlungsdienstleisters weiter; den Zahlungslink erhalten Sie zusätzlich per E-Mail. Der Betrag ist eine Vorauszahlung: Phonestar stellt die bezahlten Entgelte in Rechnung und verrechnet die Zahlung damit. Zahlen Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung, verfällt der Zahlungslink und Phonestar nimmt die Bestellung nicht an. Lehnt Phonestar eine bezahlte Bestellung ab (§ 3), erstattet Phonestar den gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach der Ablehnung auf das Zahlungsmittel, mit dem Sie bezahlt haben. Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher bleibt unberührt (Widerrufsbelehrung).
Bestellung ohne Zahlung an der Kasse: Bietet die Kasse keine Zahlung an, zahlen Sie an der Kasse nichts. Nach Annahme Ihrer Bestellung stellt Phonestar die Entgelte in Rechnung, auch für einmalige Käufe wie eSIM-Datenpakete. Für diese Rechnungen und für alle Entgelte ab dem zweiten Monat gelten die folgenden Absätze.
Abrechnung: Abrechnungsstichtag ist der 1. eines Monats. Monatliche Grundentgelte werden im Voraus berechnet, nutzungsabhängige Entgelte monatlich nachträglich, einmalige Entgelte mit der ersten Rechnung. Eine Einrichtungsgebühr berechnet Phonestar nicht.
Rechnungen: Rechnungen stellt Phonestar ausschließlich elektronisch bereit, im Kundenportal und per E-Mail als PDF; Sie sind mit der elektronischen Rechnung einverstanden. Halten Sie Ihre Rechnungsangaben im Kundenportal aktuell.
Zahlung und Fälligkeit: Rechnungen sind mit Zugang fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Sie zahlen über die im Kundenportal angebotenen Zahlungsarten. Die Zahlung wird über die gesicherte Zahlseite eines beauftragten, zugelassenen Zahlungsdienstleisters abgewickelt; vollständige Kartendaten speichert Phonestar nicht. Haben Sie dort ein Zahlungsmittel für künftige Rechnungen hinterlegt, wird der Rechnungsbetrag zum Rechnungsdatum eingezogen; vorhandenes Guthaben auf Ihrem Kundenkonto wird vorher verrechnet. Zahlen Sie per SEPA-Lastschrift, kündigt Phonestar den Einzug spätestens einen Tag vorher an. Schlägt ein Einzug fehl, informiert Phonestar Sie per E-Mail, und Sie können die Rechnung über die Zahlseite im Kundenportal begleichen. Die Kosten einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben, tragen Sie.
Rechnungsstellung und Zahlungseinzug durch Dienstleister: Phonestar darf Rechnungsstellung und Zahlungseinzug durch beauftragte Dienstleister durchführen lassen. Ihr Vertragspartner bleibt Phonestar.
Verzug: Zahlen Sie nicht innerhalb der Zahlungsfrist, geraten Sie mit Zugang einer Mahnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug; Verbraucher nur, wenn sie in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen wurden. Im Verzug schulden Sie die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB: für Verbraucher fünf Prozentpunkte, für Unternehmer neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Phonestar erhebt keine pauschalen Mahngebühren; die Geltendmachung eines weiteren nachgewiesenen Verzugsschadens und der gesetzlichen Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gegenüber Unternehmern bleibt vorbehalten. Zur Sperre bei Zahlungsverzug siehe § 10.
Einwendungen gegen Rechnungen: Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte richten Sie bitte innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform an Phonestar. Die gesetzlichen Rechte, insbesondere nach § 67 TKG, bleiben unberührt.
Änderungen im laufenden Monat: Buchen Sie im Kundenportal Benutzer, Rufnummern oder Zusatzleistungen hinzu, stehen diese sofort zur Verfügung; das Entgelt für den Rest des laufenden Monats wird anteilig berechnet. Verringern Sie die Zahl der Benutzer oder Zusatzleistungen, wirkt das zum Ende des laufenden Monats; für den laufenden Monat erfolgt keine anteilige Erstattung.
Tarifwechsel: In einen höheren Tarif können Sie jederzeit wechseln; der Mehrbetrag für den Rest des laufenden Monats wird anteilig berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif ist zum Ende eines Kalendermonats möglich, wenn die Zahl Ihrer Benutzer und Zusatzleistungen in den niedrigeren Tarif passt; teilen Sie uns den Wechsel bis zum letzten Tag des Monats per E-Mail mit.
Verbindungen außerhalb der Flat: Gespräche ins Ausland sind zu Beginn gesperrt. Im Kundenportal unter „Anrufziele“ können Sie selbst festlegen, in welche Länder abgehende Gespräche möglich sind. Sonderrufnummern und Mehrwertdienste bleiben gesperrt (§ 7). Die Entgelte für Gespräche zu Zielen, die nicht in der Flat (§ 2) enthalten sind, ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, die Ihnen im Kundenportal angezeigt wird oder die Phonestar Ihnen vor der Freischaltung dieser Ziele mitteilt. Solange Phonestar Ihnen keine Preisliste mitgeteilt hat, werden Gespräche zu diesen Zielen nicht gesondert berechnet. Phonestar behält sich vor, eine Preisliste einzuführen, und kündigt sie Ihnen mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; der Absatz „Preisänderungen“ gilt entsprechend.
Steuern: Die Umsatzsteuer richtet sich nach Ihrem Land und Ihrem Kundentyp und wird auf der Rechnung ausgewiesen. Geschäftskunden in der EU und im Vereinigten Königreich, deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geprüft wurde, erhalten eine Rechnung ohne Umsatzsteuer (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers). Sie sind verpflichtet, eine Änderung Ihrer steuerlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen.
Preisänderungen: Phonestar kann die Preise ändern, um Änderungen der Kosten (etwa für Netzbetreiber, Rufnummern, Lizenzen oder Infrastruktur) weiterzugeben oder Leistungen anzupassen. Preisänderungen kündigt Phonestar Ihnen mindestens einen Monat und höchstens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform (per E-Mail) an. Sie können den Vertrag in diesem Fall ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kosten bis zum Wirksamwerden der Änderung, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Ankündigung, kündigen (§ 57 TKG); darauf weist Phonestar in der Ankündigung hin. Das Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn die Änderung ausschließlich zu Ihrem Vorteil ist, rein administrativer Art ist und keine negativen Auswirkungen auf Sie hat oder unmittelbar durch Gesetz oder behördliche Anordnung vorgeschrieben wird.
§ 5 Bestandsdaten, Prüfung und Ortsnetzbezug
Bestandsdaten: Phonestar erhebt vor der Freischaltung die Bestandsdaten nach § 172 Abs. 1 TKG: Name und Anschrift des Anschlussinhabers, bei natürlichen Personen das Geburtsdatum, bei Festnetzanschlüssen die Anschrift des Anschlusses sowie die zugeteilten Rufnummern und das Datum ihrer Vergabe.
Erhebung und Plausibilitätsprüfung: Phonestar erhebt diese Bestandsdaten bei der Bestellung (Name, Anschrift, bei natürlichen Personen das Geburtsdatum nach § 172 Abs. 1 TKG) und prüft sie vor der Freischaltung auf Plausibilität, insbesondere ob die angegebene Anschrift existiert. Bei der Eingabe der Anschrift in der Kasse schlägt die Website dazu passende Adressen vor. Einen Ausweis verlangt Phonestar bei der Bestellung nicht.
Identitätsprüfung nur im Einzelfall: Bestehen Anhaltspunkte, dass Angaben unrichtig sind oder Rufnummern missbraucht werden sollen, oder ist ein Nachweis aus anderen Gründen erforderlich (etwa bei Unternehmen oder bei Ortsrufnummern), kann Phonestar im Einzelfall weitere Nachweise verlangen, etwa einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis von Ihnen bzw. Ihrem Vertretungsberechtigten oder einen Registerauszug. Phonestar teilt Ihnen dann mit, welche Nachweise nötig sind und wie die Prüfung abläuft. Wird dafür ein Online-Verfahren mit Abgleich eines Selbstbilds genutzt, holt Phonestar vorher Ihre ausdrückliche Einwilligung ein. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Ortsnetzbezug: Ortsrufnummern teilt Phonestar nur zu, wenn Sie im jeweiligen Ortsnetz einen Wohnsitz, Geschäftssitz oder Standort haben. Phonestar kann dafür Nachweise verlangen, etwa eine Gewerbeanmeldung, einen Registerauszug oder einen Mietvertrag (§ 6).
Freischaltung erst nach der Prüfung: Bis zum Abschluss der Prüfung schaltet Phonestar keine Rufnummern frei. Schlägt die Prüfung fehl oder legen Sie verlangte Nachweise nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor, kann Phonestar Ihre Bestellung ablehnen (§ 3), die Zuteilung einer Rufnummer ablehnen oder eine Rufnummer entziehen; nach Vertragsschluss kann Phonestar den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 11).
Änderungen: Ändern sich Name, Firma, Anschrift oder Anschlussort, teilen Sie das Phonestar unverzüglich mit (§ 9); Phonestar berichtigt dann die gespeicherten Bestandsdaten.
§ 6 Rufnummern, Rufnummernmitnahme und Rufnummernanzeige
Mit Ihrem Vertrag erhalten Sie eine deutsche Mobilfunkrufnummer aus dem Bestand von Phonestar; diese erste Rufnummer ist kostenlos. Weitere Mobilfunkrufnummern erhalten Sie über den Support. Ortsrufnummern und internationale Rufnummern bestellt Phonestar für Sie beim Netzbetreiber; die Bestellung geht als Anfrage beim Support ein. Ortsrufnummern setzen den Ortsnetzbezug nach § 5 und einen geprüften Standortnachweis voraus.
Rufnummern werden Ihnen zur Nutzung überlassen; sie bleiben Bestandteil des Nummernraums der Bundesnetzagentur und können Ihnen nicht übereignet werden. Phonestar kann eine Rufnummer ändern, wenn das aufgrund gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Anordnung oder aus zwingenden technischen Gründen erforderlich ist; Phonestar kündigt das so früh wie möglich an.
Standortnachweis für Ortsrufnummern: Den Ortsnetzbezug (§ 5) weisen Sie je Standort mit einem Adressnachweis als PDF-Datei im Kundenportal nach; Phonestar prüft ihn. Entfällt der Standort, teilen Sie uns das unverzüglich mit; die Ortsrufnummer darf dann nicht weiter genutzt werden.
Rufnummernmitnahme zu Phonestar: Sie können bestehende Rufnummern zu Phonestar mitnehmen. Mitgenommene Rufnummern sind kostenlos. Für die Mitnahme von Festnetzrufnummern ist ein Vorlauf von mindestens 20 Werktagen erforderlich. Sie stellen sicher, dass Sie zur Mitnahme berechtigt sind, und erteilen die dafür nötigen Erklärungen gegenüber Ihrem bisherigen Anbieter.
Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter: Sie können Ihre Rufnummern bei Vertragsende zu einem anderen Anbieter mitnehmen (§ 59 TKG). Die Mitnahme können Sie auch noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Phonestar berechnet Ihnen für die Mitnahme zu einem anderen Anbieter kein Entgelt. Der Vertrag mit Phonestar endet unabhängig von der Mitnahme mit dem Ablauf der Kündigungsfrist; die Leistung für eine mitzunehmende Rufnummer erbringt Phonestar bis zur tatsächlichen Übertragung weiter, und Sie zahlen bis dahin nur das anteilige Entgelt für diese Rufnummer, falls die Übertragung auf Wunsch Ihres neuen Anbieters nach dem Vertragsende erfolgt. Rufnummern, die nicht mitgenommen werden, fallen mit Vertragsende an Phonestar bzw. den Netzbetreiber zurück.
Rufnummernanzeige (§ 120 TKG): Bei abgehenden Gesprächen wird eine Ihrer Rufnummern übermittelt. Sie können die Anzeige Ihrer Rufnummer je Anruf oder dauerhaft kostenlos unterdrücken lassen; soweit die Einstellung nicht in der App verfügbar ist, richtet Phonestar sie auf Ihre Mitteilung per E-Mail ein. Sie dürfen als Absenderrufnummer nur Rufnummern verwenden, die Ihnen von Phonestar zugeteilt oder zu Phonestar mitgenommen wurden, oder deren Nutzung Ihnen nachweislich zusteht. Das Einstellen fremder oder erfundener Rufnummern ist untersagt und berechtigt Phonestar zur sofortigen Sperre. Bei Anrufen zu Notruf-, Auskunfts- und vergleichbaren Diensten kann die Unterdrückung gesetzlich unwirksam sein.
Teilnehmerverzeichnisse: Ihre Rufnummern werden nicht in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse oder Auskunftsdienste eingetragen. Wünschen Sie einen Eintrag, wenden Sie sich an Phonestar; Sie bestimmen dann, welche Angaben eingetragen werden.
§ 7 Notruf und nicht erreichbare Rufnummern
Über Phonestar Connect und Ihre Phonestar-Rufnummern können keine Notrufe abgesetzt werden. Anrufe zu den Notrufnummern 110 und 112 sowie zu 115 und 116 117 werden über das Netz von Phonestar nicht vermittelt; der Anrufer hört eine Ansage. Notrufe führen Sie über das Mobilfunknetz Ihres Mobiltelefons: Wählen Sie 110 oder 112 mit der Telefon-App Ihres Geräts über Ihre SIM-Karte; Ihr Mobilfunkanbieter übermittelt dabei Ihren Standort an die Notrufabfragestelle. Nutzen Sie Phonestar Connect an einem Ort ohne Mobilfunkempfang, halten Sie dort einen Festnetzanschluss für Notrufe bereit. Informieren Sie alle Personen, die Phonestar Connect nutzen, über diese Einschränkung.
Dieser Hinweis ist Bestandteil der Produktinformation zu Phonestar Connect. Mit der Annahme dieser AGB bei der Bestellung bestätigen Sie, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben. Der Notrufausschluss beruht darauf, dass Phonestar Connect ortsunabhängig über das Internet genutzt wird: Phonestar kann bei der Nutzung der App nicht feststellen, an welchem Standort Sie sich befinden, und deshalb den Standort nicht an die Notrufabfragestelle übermitteln, wie es § 164 TKG für Notrufverbindungen voraussetzt. Notrufe über das Netz von Phonestar sind daher nicht möglich; das Mobilfunknetz leistet das.
Nicht vermittelt werden außerdem Anrufe zu Sonderrufnummern der Gassen 0900, 0180 und 0137 sowie zu Auskunftsdiensten (118xx). Kostenfreie Rufnummern (0800) sind erreichbar.
§ 8 Voice-Agents und erzeugte Ansagen
Voice-Agents sind KI-Sprachassistenten, die Anrufe automatisiert entgegennehmen. Sie richten Ihren Voice-Agent im Kundenportal selbst ein und schalten ihn selbst aktiv. Für Begrüßung, Anweisungen und das Verhalten des Voice-Agents gegenüber Ihren Anrufern sind Sie verantwortlich; Phonestar stellt die Technik bereit und kontrolliert die Inhalte nicht.
KI-Hinweis: Anrufer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen (Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, KI-Verordnung). Sorgen Sie dafür, dass die Begrüßung Ihres Voice-Agents einen entsprechenden Hinweis enthält, zum Beispiel „KI-Assistent“ oder „digitaler Assistent“. Das Kundenportal weist Sie darauf hin, wenn der Hinweis fehlt. Sie dürfen einen Voice-Agent nicht so einrichten, dass er sich als Mensch ausgibt, Anrufer täuscht oder unter Druck setzt, oder rechtswidrige Inhalte äußert.
Ergebnisse der KI: Die Antworten des Voice-Agents werden automatisch erzeugt und können unzutreffend oder unvollständig sein. Setzen Sie Voice-Agents nicht für Anliegen ein, bei denen ein Fehler zu erheblichen Schäden führen kann (etwa medizinische Notfälle oder verbindliche Rechtsgeschäfte), und prüfen Sie die Anrufberichte.
Anrufberichte: Zu jedem Gespräch eines Voice-Agents entsteht ein Anrufbericht mit Abschrift, Zusammenfassung und Rufnummern. Anrufberichte werden 90 Tage aufbewahrt und danach gelöscht. Gegenüber Ihren Anrufern sind Sie für diese Datenverarbeitung verantwortlich; Phonestar verarbeitet die Daten in Ihrem Auftrag (§ 14). Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Buchung und Abrechnung: Jeder Voice-Agent belegt einen kostenpflichtigen Platz. Legen Sie einen weiteren Voice-Agent an, wird der dafür nötige Platz mit dem Anlegen gebucht und nach § 4 abgerechnet. Der Preis je Voice-Agent, das enthaltene monatliche Gesprächsminuten-Kontingent und der Preis je weiterer Gesprächsminute ergeben sich aus den Preisangaben, die Ihnen im Kundenportal bei der Buchung angezeigt werden. Gesprächsminuten werden je Gespräch auf volle Minuten aufgerundet; nicht genutztes Kontingent verfällt am Monatsende.
Ansagen erzeugen: Im Kundenportal können Sie aus Text Ansagen erzeugen. Je Ansage sind höchstens 1.000 Zeichen möglich. Das monatliche Zeichenkontingent richtet sich nach Ihrem Tarif und wird im Kundenportal angezeigt; bereits das Vorhören einer neuen Ansage verbraucht Kontingent, das Speichern nicht. Nicht genutztes Kontingent verfällt am Monatsende. Sie dürfen nur Texte verwenden, an denen Sie die erforderlichen Rechte haben.
Voice-Agents versenden keine SMS.
§ 9 Pflichten des Kunden und Nutzungsregeln
- Sie machen bei Bestellung, Prüfungen nach § 5 und Rufnummernbestellung vollständige und richtige Angaben und teilen Änderungen — insbesondere von Anschrift, Firma, Vertretungsberechtigten, E-Mail-Adresse und Zahlungsmittel — unverzüglich im Kundenportal oder per E-Mail mit.
- Sie nutzen Ortsrufnummern nur, solange der nachgewiesene Standort im jeweiligen Ortsnetz besteht.
- Sie halten Zugangsdaten zum Kundenportal und zur App geheim, geben sie nur an die von Ihnen angelegten Benutzer weiter und informieren Phonestar unverzüglich, wenn Sie einen Missbrauch vermuten. Für Entgelte, die durch die Nutzung Ihres Anschlusses entstehen, haften Sie, soweit Sie die Nutzung zu vertreten haben.
- Sie sorgen für den KI-Hinweis Ihrer Voice-Agents nach § 8 und für die erforderlichen Datenschutzhinweise gegenüber Ihren Anrufern.
- Sie stellen sicher, dass Ihre Benutzer diese Nutzungsregeln kennen und einhalten.
Untersagt ist insbesondere:
- die Nutzung für unerlaubte Werbeanrufe, Spam, automatisierte Massenanrufe oder Massen-Nachrichten, betrügerische oder belästigende Anrufe („Ping-Anrufe“, Drohanrufe) und jede Nutzung, die gegen Gesetze — insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Strafgesetzbuch und das Datenschutzrecht — verstößt,
- die Übermittlung fremder oder erfundener Rufnummern als Absender (§ 6),
- der Weiterverkauf oder die entgeltliche Überlassung der Leistung an Dritte sowie der Betrieb von Weitervermittlungs-, Rückruf- oder Terminierungsdiensten ohne Vereinbarung mit Phonestar,
- Eingriffe in die Systeme von Phonestar, das Umgehen von Sperren oder Kontingenten und die Nutzung der Leistung zur Störung fremder Netze oder Dienste.
Rechtsfolgen: Bei einem Verstoß fordert Phonestar Sie auf, ihn unverzüglich abzustellen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, bei einer Gefahr für die Systeme von Phonestar, für Dritte oder für die Sicherheit des Netzes, oder wenn Phonestar behördlich dazu aufgefordert wird, kann Phonestar die betroffene Leistung auch ohne vorherige Aufforderung sperren (§ 10) und den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 11). Sie stellen Phonestar von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von Ihnen zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 10 Sperre
Phonestar sperrt Anschlüsse nicht automatisch. Bei Zahlungsverzug oder bei auffälligen Kosten prüft Phonestar den Fall und entscheidet über das weitere Vorgehen nach den folgenden Regeln.
Sperre wegen Zahlungsverzugs (Verbraucher, § 61 TKG): Wegen Zahlungsverzugs darf Phonestar den Anschluss eines Verbrauchers nur sperren, wenn der Verbraucher nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist und Phonestar die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich (per Brief, nicht nur per E-Mail) angedroht und dabei auf die Möglichkeit hingewiesen hat, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen. Bei der Berechnung des Betrags bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Verbraucher form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, sowie nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter außer Betracht.
Sperre wegen Zahlungsverzugs (Unternehmer): Gegenüber Unternehmern darf Phonestar den Anschluss sperren, wenn der Unternehmer mit einem Betrag in Höhe von mindestens einem Monatsentgelt in Verzug ist und Phonestar die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor in Textform angedroht hat.
Umfang und Ablauf der Sperre: Die Sperre beschränkt sich auf die vom Zahlungsverzug oder vom Verstoß betroffenen Leistungen, soweit das technisch möglich ist. Zunächst werden nur abgehende Verbindungen gesperrt; eine auch ankommende Verbindungen erfassende Vollsperrung erfolgt frühestens eine Woche danach. Phonestar hebt die Sperre unverzüglich auf, sobald der Grund entfallen ist, insbesondere sobald der rückständige Betrag gezahlt ist. Für die Dauer einer berechtigten Sperre bleiben Sie zur Zahlung der festen monatlichen Entgelte verpflichtet.
Sperre zum Schutz vor Kosten: Steigt Ihr Verbindungsaufkommen im Vergleich zu den vorangegangenen Abrechnungszeiträumen außergewöhnlich stark an und rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass Sie die entstehende Entgeltforderung beanstanden werden oder dass Ihr Anschluss missbräuchlich genutzt wird, kann Phonestar abgehende Verbindungen zu den betroffenen Zielen sperren und informiert Sie unverzüglich.
Sperre aus anderen Gründen: Zur Sperre bei unrichtigen Angaben siehe § 3, bei Verstößen gegen die Nutzungsregeln § 9. Eine Sperre wegen falscher Angaben, Rufnummernmissbrauchs oder einer Gefahr für die Netzsicherheit kann ohne vorherige Androhung erfolgen.
§ 11 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
Laufzeit: Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss nach § 3 und läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
Ordentliche Kündigung: Sie können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Geht Ihre Kündigung erst nach dem letzten Tag eines Monats zu, wirkt sie zum Ende des folgenden Monats. Phonestar kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Einzelne Zusatzleistungen, Benutzer und Rufnummern können Sie nach § 4 zum Monatsende abbestellen, ohne den Vertrag insgesamt zu kündigen.
Form: Die Kündigung bedarf der Textform. Sie können per E-Mail an [email protected] von der bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse kündigen oder — soweit angeboten — die Kündigungsfunktion im Kundenportal nutzen. Phonestar bestätigt Ihnen den Zugang der Kündigung und den Beendigungszeitpunkt unverzüglich per E-Mail.
Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Phonestar insbesondere vor, wenn Sie mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug sind und eine Mahnung mit Kündigungsandrohung erfolglos geblieben ist, wenn Sie trotz Aufforderung schwerwiegend gegen § 9 verstoßen, wenn Sie bei der Bestellung oder bei einer Prüfung nach § 5 unrichtige Angaben gemacht haben (§ 3) oder wenn eine Prüfung nach § 5 oder der Nachweis des Ortsnetzbezugs fehlschlägt. Die Sonderkündigungsrechte bei Preis- und Vertragsänderungen (§§ 4, 15) und bei Leistungsstörungen (§ 58 TKG) bleiben unberührt.
Abwicklung bei Vertragsende:
- Bis zum Vertragsende können Sie Ihre Telefonanlage und das Kundenportal in vollem Umfang nutzen; die Rufnummernmitnahme richtet sich nach § 6.
- Phonestar erstellt eine Schlussrechnung. Nicht verbrauchtes Guthaben auf Ihrem Kundenkonto erstattet Phonestar zeitnah nach der Schlussrechnung auf das zuletzt verwendete Zahlungsmittel, soweit keine offenen Forderungen bestehen.
- Sichern Sie vor dem Vertragsende die Daten, die Sie behalten möchten (etwa Anruflisten, Anrufberichte und Ansagen). Nach dem Vertragsende deaktiviert Phonestar die Telefonanlage und löscht die Telefonanlage, die Benutzer, Ansagen, Anruflisten, Voice-Agents und Anrufberichte, sobald keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder telekommunikationsrechtlichen Auskunftspflichten der Löschung entgegenstehen; eine Wiederherstellung ist danach nicht möglich.
- Vertrags- und Rechnungsdaten bewahrt Phonestar auf, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder telekommunikationsrechtliche Auskunftspflichten dies verlangen (siehe Datenschutzerklärung).
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
§ 13 Haftung
Unbeschränkte Haftung: Phonestar haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Phonestar, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von Phonestar übernommenen Garantie.
Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: Im Übrigen haftet Phonestar bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Haftungsbegrenzung nach § 70 TKG: Soweit Phonestar Ihnen als Endnutzer eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes einen Vermögensschaden nicht vorsätzlich zufügt, ist die Haftung nach § 70 TKG auf höchstens 12.500 Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung im ersten Satz in der Summe auf höchstens 30 Millionen Euro begrenzt; übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
Ausgeschlossene Schäden: Phonestar haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Notruf über Phonestar Connect nicht möglich ist (§ 7), sofern Sie über den Notrufausschluss informiert wurden. Phonestar haftet ferner nicht für Störungen, die auf Ihrem Internetzugang, Ihren Endgeräten oder in fremden Netzen entstehen, und nicht für Inhalte, die Sie oder Ihre Voice-Agents gegenüber Dritten äußern.
Datensicherung: Für Daten, die Sie in Phonestar Connect ablegen oder die dort entstehen, führt Phonestar betriebliche Sicherungen durch. Für Daten, die für Sie über den Betrieb hinaus von Bedeutung sind, sorgen Sie durch eigene Exporte für eine Sicherung; bei einem Datenverlust ist die Haftung von Phonestar auf den Aufwand begrenzt, der bei einer ordnungsgemäßen Sicherung durch Sie für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Phonestar. Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist damit nicht verbunden.
§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
Soweit Phonestar im Rahmen von Voice-Agents, Anruflisten und Sprachnachrichten personenbezogene Daten Ihrer Anrufer oder Benutzer in Ihrem Auftrag verarbeitet, sind Sie Verantwortlicher und Phonestar Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Auf Anfrage per E-Mail an [email protected] stellt Phonestar Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung. Phonestar verarbeitet diese Daten nur auf Ihre dokumentierte Weisung, setzt die in der Datenschutzerklärung genannten Unterauftragsverarbeiter ein und informiert Sie über beabsichtigte Änderungen dieser Unterauftragsverarbeiter. Für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und für die Information Ihrer Anrufer und Kontakte sind Sie verantwortlich.
§ 15 Änderung der AGB, Streitbeilegung, Recht und Gerichtsstand
Änderung dieser AGB: Phonestar kann diese AGB ändern, soweit das erforderlich ist, um sie an geänderte gesetzliche oder behördliche Vorgaben, an Änderungen der Rechtsprechung oder an technische Weiterentwicklungen anzupassen, oder soweit das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung dadurch nicht zu Ihrem Nachteil verändert wird. Änderungen kündigt Phonestar Ihnen mindestens einen Monat und höchstens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform (per E-Mail) an und weist dabei auf Ihr Kündigungsrecht hin. Sie können den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Ankündigung, ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kosten kündigen (§ 57 TKG). Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die Änderung ausschließlich zu Ihrem Vorteil ist, rein administrativer Art ist und keine negativen Auswirkungen auf Sie hat oder unmittelbar durch Gesetz oder behördliche Anordnung vorgeschrieben wird. Widersprechen Sie einer Änderung nicht und kündigen Sie nicht, gilt die Änderung ab dem angekündigten Zeitpunkt.
Streitbeilegung (Verbraucher): Bei Streitigkeiten über die im Telekommunikationsgesetz geregelten Endnutzerrechte (insbesondere §§ 51 bis 67 TKG) können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur beantragen (§ 68 TKG): Bundesnetzagentur, Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation, Postfach 80 01, 53105 Bonn, www.bundesnetzagentur.de/schlichtungsstelle-tk. Phonestar nimmt an diesem gesetzlich vorgesehenen Verfahren teil. An Streitbeilegungsverfahren vor sonstigen Verbraucherschlichtungsstellen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nimmt Phonestar nicht teil und ist dazu nicht verpflichtet (§ 36 VSBG).
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Gerichtsstand: Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin. Phonestar bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Schlussbestimmungen: Phonestar kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen; Phonestar kündigt das mindestens einen Monat vorher an, und Sie können den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.